Wer ohne Erlaubnis über ein ungesichertes und fremdes WLAN surft, macht sich nicht strafbar.
Entschieden hat dies das Amtsgericht Wuppertal. In einer früheren Entscheidung war das Gericht noch zu einem Urteil gekommen.
In einem direkten Fall ging es darum, dass sich jemand in ein offenes WLAN eingewählt hat, um ohne Erlaubnis und ohne Gebühren zu zahlen im Internet zu surfen.
Letztendlich lehnte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens ab.
Entschieden hat dies das Amtsgericht Wuppertal. In einer früheren Entscheidung war das Gericht noch zu einem Urteil gekommen.
In einem direkten Fall ging es darum, dass sich jemand in ein offenes WLAN eingewählt hat, um ohne Erlaubnis und ohne Gebühren zu zahlen im Internet zu surfen.
Letztendlich lehnte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens ab.
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